Gemäß ihrer Satzung hat die Stiftung Landesblindenanstalt vier Aufgaben:
- Die Gewährung von Zuschüssen oder sonstigen Leistungen für Schulen in Bayern, die Schülerinnen und Schüler mit Blindheit oder hochgradigen Seheinschränkungen unterrichten (einschließlich Schulvorbereitende Einrichtungen, Mobile Sonderpädagogische Dienste und mobile sonderpädagogische Hilfe), für besondere Bedürfnisse und für die Beschaffung von besonderen Unterrichtseinrichtungen oder -materialien, sofern hierfür anderweitig keine Mittel zur Verfügung stehen.
- Die Gewährung von Zuschüssen an einzelne Schülerinnen und Schüler mit Blindheit oder hochgradigen Seheinschränkungen, die in Bayern wohnhaft sind und dort eine schulische Einrichtung im Sinne von Nr. 1 besuchen, für die Beschaffung von für den Schulbesuch notwendigen Blindenhilfsmitteln, für die Teilnahme an spezifischen Sport-, Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie in besonderen Notfällen.
- Unterstützung der Bayerischen Medianteilung für Blinde und Sehbehinderte, die aus der Landesschule für Blinde hervorging.
- Die Gewährung von Zuschüssen an gemeinnützige nichtschulische Einrichtungen, Institutionen und Verbände für Maßnahmen, die der Förderung, Unterstützung und Hilfe des Personenkreises gemäß Nr. 2 dienen.