Stiftung Blinde im Beruf

Gemäß ihrer Satzung fördert und unterstützt die Stiftung Landesblindenanstalt blinde und hochgradig sehbehinderte Kinder und Jugendliche in Bayern bis zum Ende ihrer schulischen Ausbildung. In der wichtigen Phase des Einstiegs ins Berufsleben, bei der beruflichen Ausbildung oder im Studium ist es der Stiftung Landesblindenanstalt nicht möglich, weitere Hilfe zu leisten.

Durch die Stiftung zur Unterstützung ehemaliger bayerischer Schüler und Schülerinnen mit Blindheit oder Seheinschränkungen im Berufsleben – oder kurz Stiftung Blinde im Beruf – ist es nun möglich, den betroffenen Personenkreis auch nach der schulischen Ausbildung zu unterstützen.
Wie die Stiftung Landesblindenanstalt ist die Stiftung Blinde im Beruf eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in München. Auch sie unterliegt der Stiftungsaufsicht durch die Regierung von Oberbayern.

Gemäß ihrer neuen Satzung, die am 15.2.2011 erlassen wurde, verfolgt die Stiftung Blinde im Beruf ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke, insbesondere durch die Gewährung von Zuschüssen oder zinsfreien Darlehen an Personen mit Blindheit oder hochgradigen Seheinschränkungen, die ihren Schulabschluss an einer Allgemein bildenden Schule, einer Beruflichen Schule, einer Förderschule oder einer Schule für Kranke in Bayern erworben haben und in Bayern wohnhaft sind zur

  1. Unterstützung einer Berufsausbildung, einer beruflichen Qualifizierung oder eines Studiums,
  2. Hilfe beim Einstieg in das Berufsleben nach einer Ausbildung und
  3. Hilfe in besonderen Notlagen, die die weitere Teilnahme am Arbeitsleben oder die Berufsausübung gefährden.

Die gesamte Satzung gibt es hier zum Nachlesen als Download. [31 KB]

Die Stiftung Blinde im Beruf wird vom selben Personal wie die Stiftung Landesblindenanstalt verwaltet, somit sind die Kontaktdaten identisch mit dieser. Ebenso ist der Vorstand der Stiftung Blinde im Beruf mit denselben Personen wie der Vorstand der Stiftung Landesblindenanstalt besetzt.

Zur Antragstellung benutzen Sie bitte das hier zum Download bereitstehende Formular. [32 KB]

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