Datenschutz

Nutzung der Homepage

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Nutzung dieser Homepage finden Sie unter diesem gesonderten Datenschutzhinweis.

Datenschutz in der Arbeit der Stiftung

Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zur Arbeit der Stiftung Landesblindenanstalt

1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Verarbeitung ist der Vorstand der Stiftung Landesblindenanstalt
In den Kirschen 1
80992 München
Tel. 089-17905283
Mail: poststelle@stiftung-landesblindenanstalt.de

2. Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde
Gemäß Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG hat die Stiftung keinen Datenschutzbeauftragten

Beschwerden sind an folgende Aufsichtsbehörde zu richten:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach
Telefon: +49 (0) 981 180093-0
E-Mail: poststelle@lda.bayern.de
www.lda.bayern.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
– Zwecke der Verarbeitung
Personenbezogene Daten werden bei der Stiftung Landesblindenanstalt zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:
A) Im Rahmen der Antragsstellung zur Zuschussgewährung
B) Im Rahmen der Abrechnung von gewährten Zuschüssen
C) Im Rahmen der Spendenabwicklung

– Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist
Für Buchstabe A) Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a), f) DSGVO
Für Buchstabe B) Art. 6 Abs. 1 Buchstaben f) DSGVO
Für Buchstabe C) Art. 6 Abs. 1 Buchstaben c) DSGVO

4. Empfänger der personenbezogenen Daten
Personenbezogenen Daten erhalten nur die Mitglieder des Vorstandes der Stiftung und werden an Dritte grundsätzlich nicht weitergegeben.
Die Stiftung unterliegt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben jedoch regelmäßig der Aufsicht und Überprüfung durch folgende Institutionen:

  • Vereidigter Wirtschaftsprüfer
  • Stiftungsaufsicht der Regierung von Oberbayern
  • Finanzamt

Bei der Prüfung durch die genannten Institutionen kann die Vorlage von Unterlagen mit personenbezogenen Daten (Anträge an die Stiftung, Spendenquittungen, etc.) verlangt werden. In diesem Fall ist die Stiftung zur Weitergabe der Daten verpflichtet. Die Weitergabe erfolgt nur im Rahmen der Prüfung und auf Verlangen.

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung gegenüber den in Nr. 4 genannten Institutionen notwendig ist. Die Überprüfungen sind in der Regel spätestens vier Jahre nach der Erhebung der Daten abgeschlossen.

6. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).
  • Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen wir, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, siehe Punkt 2.

7. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

8. Notwendigkeit zur Bereitstellung der Daten
Wir benötigen die Daten, um

  • im Falle einer Spende eine Spendenquittung zu erstellen und die Spender über die ordnungsgemäße Verwendung der Spende zu informieren
  • Zuschussanträge auf ihre Berechtigung und Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen
  • die Zuschussgewährung organisatorisch abzuwickeln
  • den Nachweis einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zu erbringen

9. Antragstellung für Dritte
Bei der Antragstellung für Dritte (z.B. Schutzbefohlene) ist ggfs. vom Antragsteller eine Einwilligung zur Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a) DSGVO bei der betroffenen Person einzuholen.

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